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Geschlossene VeranstaltungGeschlossene Veranstaltung   30.01.2020
Veranstaltungsort: Justizakademie des Landes NRW, August-Schmidt-Ring 20, 45665 Recklinghausen

Das Strafvollzugsgesetz des Bundes und das Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen schreiben die Bildung von "Anstaltsbeiräten" zwingend vor. Seit nunmehr 100 Jahren gibt es dieses wichtige Kontrollgremium im Strafvollzug, Grund genug für eine Jubiläumsveranstaltung.
KNASTKULTUR wird dort im Rahmen einer kleinen Ausstellung Kunstwerke von Gefangenen präsentieren.

Geschichte

Bereits im 19. Jahrhundert wurden in England erste Gefängnisbeiräte aus Mitgliedern der Grafschaftsgerichte und Bürgern gebildet. In Deutschland wurden im Großherzogtum Baden 1890 erste Gefängnisbeiräte gegründet. Preußen richtete 1919, Sachsen 1922 Gefängnisbeiräte ein.

In der Weimarer Republik wurde aus den Regelungen Preußens die "reichseinheitlichen Grundsätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen". Hiernach wurden Vertrauenspersonen außerhalb der Beamtenschaft in die Beiräte bestellt.

Von 1933 bis 1945 verschwanden die Regelungen zu den Beiräten in der Dienst- und Vollzugsordnung der preußischen Justizverwaltung. Nach dem Krieg wurden 1948 in Bayern und 1949 in Hamburg erste Anstaltsbeiräte eingerichtet. NRW folgte 1967 mit einem Gefängnisbeirat nach preußischem Vorbild bei der JVA Siegburg, weitere Gefängnisbeiräte folgten.

1977 trat das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) des Bundes in Kraft, dadurch wurden die Einführung von Anstaltsbeiräten in allen Bundesländern für alle Justizvollzugsanstalten eine "Soll-Vorschrift". Seit dem 1. Januar 1980 ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Gegenwart

In den 37 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind etwas mehr als 250 Beiratsmitglieder tätig. Die Mitgliederzahl eines Anstaltsbeirats hängt von der Größe der jeweiligen Anstalt ab und variiert zwischen 5 – 11 Mitgliedern. Der Rat der Stadt, der Städteregionstag bzw. der Kreistag benennt der Anstaltsleitung geeignete Personen für die Mitarbeit im Anstaltsbeirat.
Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre. Sie entspricht der Wahlperiode des Landtags. Der Anstaltsbeirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied. Einmal jährlich führt das Justizministerium Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Besprechung mit allen Beiratsvorsitzenden durch. In den letzten Jahren sind zu diesen Veranstaltungen auch die Beiratsmitglieder eingeladen worden. Hier werden Fragen von übergeordnetem Interesse behandelt und Erfahrungen ausgetauscht.

Programm zur Jubiläumsveranstaltung

15.00 Uhr Begrüßung und Grußwort
Herr Minister der Justiz Peter Biesenbach
15.30 Uhr Themen einzelner Beiratsmitglieder
Themen sind u.a. die Personalsituation in den Anstalten, Übergangsmanagement, Gesundheitsfürsorge, Suizidprävention, Rechte, Pflichten und Funktionen der Beiräte und Extremismusprävention.
17.30 Uhr Stehempfang und Gedankenaustausch
In der Ausstellung "KNASTKULTUR"
18.00 Uhr Abendessen

Zu der Veranstaltung sind nur geladene Gäste zugelassen.

Quellen: Text - Justiz NRW | Bild - JVA Siegburg